Ein Werbeverbot mit Sprengkraft
Meta untersagt ByteDance, dem Mutterkonzern von TikTok, offenbar Werbung auf Facebook, Instagram und WhatsApp. Der Schritt betrifft dabei nicht nur TikTok, sondern verschiedene Geschäftsbereiche von ByteDance. Für Meta wirkt die Entscheidung zunächst wie eine geschäftliche Abgrenzung gegenüber einem direkten Wettbewerber. Kartellrechtlich kommt sie jedoch zur Unzeit.
Denn Meta steht bereits im Visier der US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission, kurz FTC. Im laufenden Verfahren geht es um den Vorwurf, das Unternehmen habe durch die Übernahmen von Instagram und WhatsApp eine unrechtmäßige Monopolstellung im sozialen Netzwerksektor aufgebaut. Meta weist die Vorwürfe zurück und geht gegen das Verfahren vor. Dass der Konzern nun zugleich den Zugang eines Konkurrenten zu seiner Werbeplattform beschränkt, könnte die regulatorische Debatte zusätzlich verschärfen.
Die entscheidende Frage lautet daher: Handelt es sich um eine legitime Geschäftsentscheidung oder um den möglichen Einsatz marktbeherrschender Stellung gegen einen Wettbewerber? Behörden könnten das Werbeverbot als eigenständigen Wettbewerbsfall prüfen. Eine solche Untersuchung wäre für Meta ein weiterer Unsicherheitsfaktor, selbst wenn daraus nicht unmittelbar Sanktionen folgten.